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Allemagne – Services de téléphonie et de transmission de données – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie der Stadt Fellbach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
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- Acheteur public
- Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr
Waiblingen - Lieu d'exécution
- Gemeinde Allmersbach im Tal
- Montant attribué
- 799 955 € HTVA
- Fin prévue du contrat
- 4 août 2033
relance probable vers février 2033 - Offres reçues
- 1
- Procédure
- oth-single
- Publication
- 24 août 2026
- Langue de l'avis
- Allemand
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Description
Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Dazu haben die Konzessionsgeber im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
- Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (VwV Gigabitmitfinanzierung) beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach haben den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: "Zweckverband") im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden benannten maximalen Fördersummen ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als
- 520.000,00 EUR (netto) im Los 1
- 550.000,00 EUR (netto) im Los 2
- 380.000,00 EUR (netto) im Los 3 können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird.
Der Zweckverband behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMBM6/documents heruntergeladen werden können.
Attribué à
3 lots
- Los 1 - Gemeinde Allmersbach im Tal
- Los 2 - Stadt Fellbach
- Los 3 - Gemeinde Kaisersbach
Codes CPV
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64210000 32412000 32571000
Prix gagnants des marchés comparables
- Un quart sous
- 507 607 €
- Médiane
- 849 398 €
- Un quart au-dessus de
- 5 463 052 €
Montants HTVA attribués ces 3 dernières années pour 78 marchés du même groupe CPV (6421…), hors accords-cadres. La moitié des marchés se situe entre les deux quartiles. Source TED : surtout des marchés au-dessus des seuils européens, donc des montants plutôt élevés.
Marchés similaires déjà attribués
Source : TED – Office des publications de l'Union européenne © Union européenne, données retraitées. Référence 582235-2026.