Vergabebekanntmachung Lieferungen
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
- Öffentlicher Auftraggeber
- AOK Baden-Württemberg
Stuttgart - Ausführungsort
- Stuttgart
- Zuschlagsbetrag
- 648.000 € zzgl. MwSt.
- Voraussichtliches Vertragsende
- 31. Dezember 2026
voraussichtliche Neuausschreibung um Oktober 2026 - Eingegangene Angebote
- 1
- Form
- Rahmenvereinbarung
Mehrjähriger Vertrag: Der Auftraggeber bestellt je nach Bedarf. - Verfahren
- Offenes Verfahren
Jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben. - Veröffentlichung
- 17. Juli 2026
- Sprache der Bekanntmachung
- Deutsch
KI-Analyse: mitbieten oder nicht?
Zusammenfassung auf Deutsch, Kriterien, einzureichende Unterlagen und GO-/NO-GO-Urteil in einer Minute.
Unbegrenzte Analysen während der 14-tägigen Pro-Testphase, ohne Kreditkarte.
Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 5.4.2024 im Supplement zum Amtsblatt der EU unter der Nummer 202404-2024 erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit Nummer 465426-2024 (erste Folgebekanntmachung), mit Nummer 588304-2024 (zweite Folgebekanntmachung), mit Nummer 654935-2024 (dritte Folgebekanntmachung) und mit Nummer 273553-2026 (vierte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit Bekanntmachnung mit der Nummer 270528-2026 verlängert.
Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der Erstbekanntmachung (sog. Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 30 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6 Monate).
Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der ersten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.10.2024 und beträgt maximal 27 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Ziffer 5.1. der zweiten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 10 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der dritten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 24 Monate.
Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der vierten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2026 und beträgt maximal 6 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2026. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 31.12.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.
Zuschlag an
CPV-Codes
Europäische Codes, die den Auftragsgegenstand einordnen. Damit finden wir die Ausschreibungen Ihres Gewerbes.
33600000
Siegerpreise vergleichbarer Aufträge
- Ein Viertel unter
- 1 €
- Median
- 1 €
- Ein Viertel über
- 1 €
Zuschlagsbeträge (netto) der letzten 3 Jahre für 73 Aufträge derselben CPV-Gruppe (3360…), ohne Rahmenvereinbarungen. Die Hälfte der Aufträge liegt zwischen den beiden Quartilen. Quelle TED: überwiegend Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte, also eher hohe Beträge.
Ähnliche, bereits vergebene Aufträge
| Auftrag | Gewinner | Betrag |
|---|---|---|
| Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tezepelumab AOK Baden-Württemberg · 9. Oktober 2026 |
AstraZeneca GmbH | 216.000 € |
| Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ravulizumab AOK Baden-Württemberg · 30. September 2026 |
Alexion Pharma Germany GmbH | 216.000 € |
| Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Crovalimab AOK Baden-Württemberg · 30. September 2026 |
Roche Pharma AG | 216.000 € |
| Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Concizumab (Alhemo®) AOK Baden-Württemberg · 29. September 2026 |
Novo Nordisk Pharma GmbH | 216.000 € |
| Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Blutgerinnungsfaktor VIII (human) sowie Blutgerinnungsfaktor IX (human) AOK Baden-Württemberg · 29. September 2026 |
Biotest GmbH & Co. KGaA | 216.000 € |
Source : TED – Office des publications de l'Union européenne © Union européenne, données retraitées. Referenz 496771-2026.