Publizoom

Vergabebekanntmachung Dienstleistungen

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie der Stadt Fellbach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Öffentlicher Auftraggeber
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr
Waiblingen
Ausführungsort
Gemeinde Allmersbach im Tal
Zuschlagsbetrag
799.955 € zzgl. MwSt.
Voraussichtliches Vertragsende
4. August 2033
voraussichtliche Neuausschreibung um Februar 2033
Eingegangene Angebote
1
Verfahren
oth-single
Veröffentlichung
24. August 2026
Sprache der Bekanntmachung
Deutsch

KI-Analyse: mitbieten oder nicht?

Zusammenfassung auf Deutsch, Kriterien, einzureichende Unterlagen und GO-/NO-GO-Urteil in einer Minute.

Kostenloses Konto erstellen

Unbegrenzte Analysen während der 14-tägigen Pro-Testphase, ohne Kreditkarte.

Beschreibung

Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Dazu haben die Konzessionsgeber im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland

  • Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (VwV Gigabitmitfinanzierung) beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach haben den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: "Zweckverband") im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden benannten maximalen Fördersummen ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als
  • 520.000,00 EUR (netto) im Los 1
  • 550.000,00 EUR (netto) im Los 2
  • 380.000,00 EUR (netto) im Los 3 können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird.

Der Zweckverband behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMBM6/documents heruntergeladen werden können.

Zuschlag an

3 Lose

  • Los 1 - Gemeinde Allmersbach im Tal
  • Los 2 - Stadt Fellbach
  • Los 3 - Gemeinde Kaisersbach

CPV-Codes

Europäische Codes, die den Auftragsgegenstand einordnen. Damit finden wir die Ausschreibungen Ihres Gewerbes.

64210000 32412000 32571000

Siegerpreise vergleichbarer Aufträge

Ein Viertel unter
507.607 €
Median
849.398 €
Ein Viertel über
5.463.052 €

Zuschlagsbeträge (netto) der letzten 3 Jahre für 78 Aufträge derselben CPV-Gruppe (6421…), ohne Rahmenvereinbarungen. Die Hälfte der Aufträge liegt zwischen den beiden Quartilen. Quelle TED: überwiegend Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte, also eher hohe Beträge.

Ähnliche, bereits vergebene Aufträge

AuftragGewinnerBetrag
Beschaffung eines neuen Telefonsystems auf Basis eines Cloud-Konzeptes für die gesamte Kreisverwaltung Recklinghausen
Kreis Recklinghausen, der Landrat · 23. Oktober 2026
FTM Network GmbH 0 €
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Stadt Marktredwitz · 22. Oktober 2026
GlasfaserPlus GmbH 710.816 €
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Gemeinde Muhr a.See · 22. Oktober 2026
Telekom Deutschland GmbH 25.577 €
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Gemeinde Grabenstätt · 22. Oktober 2026
Telekom Deutschland GmbH 740.060 €
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Gemeinde Pliening · 22. Oktober 2026
Telekom Deutschland GmbH 758.025 €

Source : TED – Office des publications de l'Union européenne © Union européenne, données retraitées. Referenz 582235-2026.