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Vergabebekanntmachung Dienstleistungen

Export-Absatzförderungsmaßnahmen für bayerische Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Öffentlicher Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
München
Ausführungsort
München und Zielländer
Geschätzter Wert
1.331.000 € zzgl. MwSt.
Zuschlagsbetrag
1 € zzgl. MwSt.
Voraussichtliches Vertragsende
30. September 2030
voraussichtliche Neuausschreibung um März 2030
Eingegangene Angebote
14
Form
Rahmenvereinbarung
Mehrjähriger Vertrag: Der Auftraggeber bestellt je nach Bedarf.
Verfahren
Offenes Verfahren
Jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Veröffentlichung
5. Oktober 2026
Sprache der Bekanntmachung
Deutsch

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Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) bzw. deren Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern (alp Bayern) führt in vielen Zielländern Export-Absatzförderungsmaßnahmen durch, um die Marke Bayern bei Lebensmitteln im Ausland bekannt zu machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte zu steigern. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es, für die verschiedenen Zielländer geeignete Dienstleister für die Durchführung dieser Maßnahmen zu finden. Die ausgeschriebene Leistung ist in Regionallose (Zielländer) untergliedert.

Für die verschiedenen Lose werden Rahmenvereinbarungen mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. AUSNAHME: Bei Los 15 „SONSTIGE LÄNDER“ handelt es sich um ein SAMMELLOS für die aufgeführten Länder. Dies bedeutet aber nicht, dass für EIN Land Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden, sondern dass für die aufgeführten Länder ein Gesamtbudget pro Jahr zur Verfügung steht.

Für jedes aufgeführte Land wird eine eigene Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In den Leistungskriterien finden Sie jeweils eine abschließende Liste mit Ländern (Länderliste) die Teil der Rahmenvereinbarung werden können. Je dort aufgeführtem Land kann höchstens ein Bieter den Zuschlag erhalten.

Näheres hierzu, ist den Leistungskriterien zu entnehmen. Im EU-Bekanntmachungsformular kann unter IV.1.3) nur eine Variante zu den Rahmenvereinbarungen angegeben werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt drei Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr.

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zuschlag an

15 Lose

  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen BOSNIEN-HERZOGOWINA
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen BULGARIEN
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen CHINA
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen FRANKREICH
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen ITALIEN
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen KROATIEN
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen NIEDERLANDE
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen ÖSTERREICH
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen RUMÄNIEN
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen SCHWEIZ
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen SERBIEN
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen SLOWENIEN
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen UNGARN
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen USA
  • Export- Absatzförderungsmaßnahmen SONSTIGE Länder

CPV-Codes

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98900000

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