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Vergabebekanntmachung Dienstleistungen

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Birkenfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Öffentlicher Auftraggeber
Landkreis Birkenfeld
Birkenfeld
Ausführungsort
Birkenfeld
Zuschlagsbetrag
47.069.409 € zzgl. MwSt.
Voraussichtliches Vertragsende
29. Oktober 2032
voraussichtliche Neuausschreibung um April 2032
Eingegangene Angebote
3
Veröffentlichung
9. Juli 2026
Sprache der Bekanntmachung
Deutsch

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Beschreibung

Der Landkreis Birkenfeld (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Zuwendung zur Förderung von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 mit dem Anhang: Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich ist die "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen", Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17.04.2024, ergangen.

Gemäß dem Hinweis des Ministeriums im Runderlass vom 06.12.2023 ist diese ab Inkrafttreten für das weitere Förderverfahren maßgeblich. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents heruntergeladen werden können.

Zuschlag an

CPV-Codes

Europäische Codes, die den Auftragsgegenstand einordnen. Damit finden wir die Ausschreibungen Ihres Gewerbes.

64210000 32412000 32571000

Siegerpreise vergleichbarer Aufträge

Ein Viertel unter
507.607 €
Median
849.398 €
Ein Viertel über
5.463.052 €

Zuschlagsbeträge (netto) der letzten 3 Jahre für 78 Aufträge derselben CPV-Gruppe (6421…), ohne Rahmenvereinbarungen. Die Hälfte der Aufträge liegt zwischen den beiden Quartilen. Quelle TED: überwiegend Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte, also eher hohe Beträge.

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