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Vergabebekanntmachung Lieferungen

Fluggastbrücken

Öffentlicher Auftraggeber
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Köln
Ausführungsort
Köln
Geschätzter Wert
3.400.000 € zzgl. MwSt.
Zuschlagsbetrag
3.400.000 € zzgl. MwSt.
Voraussichtliches Vertragsende
25. Juni 2027
voraussichtliche Neuausschreibung um Dezember 2026
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb
Sie reichen zuerst einen Teilnahmeantrag ein; die ausgewählten Bewerber geben ein Angebot ab und verhandeln dann mit dem Auftraggeber.
Veröffentlichung
22. Juli 2026
Sprache der Bekanntmachung
Deutsch

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Beschreibung

An den Positionen D02, D04, D07 und D08 des Terminal 2 sollen 4 neue Fluggastbrücken errichtet werden. Der Einbau soll mit möglichst geringer Beeinträchtigung des laufenden Abfertigungsbetriebes erfolgen. Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung gelten die ZTV des Flughafen Köln/Bonn(FKB).

(Abrufbar auf der Webseite des Flughafen Köln/Bonn) Ebenfalls die: - DIN 18299, Teil C, die - DIN 1915, Teil 1-4 sowie die -DIN EN 12312, Teil 4, die - Betriebssicherheitsverordnung aktuelle Fassung, die - Fremdfirmenordnung der FKB aktuelle Fassung, die - allgemein alle einschlägigen Richtlinien, Normen, etc. nach dem Stand der Technik sind zu berücksichtigen in jeweils aktueller Fassung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Maschinen gemäß den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu liefern und zu dokumentieren.

  1. Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung), muss die Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt werden.
  2. Für Maschinen, die ab dem 20.

Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, muss die Konformitätserklärung zwingend gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ausgestellt werden. Hinweis: Zu Terminverschiebungen: Sollte sich die Fertigstellung oder Auslieferung einer ursprünglich für einen früheren Termin geplanten Maschine aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, auf den 20.01.2027 oder später verschieben, schuldet der Auftragnehmer die Konformität gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Mehrkosten. Auch für Maschinen, die noch unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die wesentlichen Sicherheitsziele der Verordnung (EU) 2023/1230 (insbesondere hinsichtlich Cybersecurity und Software-Sicherheit) bereits konstruktiv zu berücksichtigen, soweit dies technisch möglich ist, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard im Maschinenpark zu gewährleisten.

Zuschlag an

CPV-Codes

Europäische Codes, die den Auftragsgegenstand einordnen. Damit finden wir die Ausschreibungen Ihres Gewerbes.

34969100

Source : TED – Office des publications de l'Union européenne © Union européenne, données retraitées. Referenz 505917-2026.